Die Beweislage sei nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts schwierig, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presseagentur (dpa). Zudem hätten die Apotheker möglicherweise die Unzulässigkeit der Aktion nicht erkennen können. In dem Prozess ging es um eine Geldbuße von 150.000 Euro, die das Bundeskartellamt wegen illegaler Absprache gegen die Apotheker verhängt hatte. Sie sollen im Jahr 2006 Medikamente mit einheitlichem Preis verkauft haben. Sieben der Apotheker legten gegen den Vorwurf Einspruch ein.
cly