Bis zu fünf bereits bestehende Einrichtungen für Straftäter sollen auf ihre Eignung hin untersucht werden, sagte Busemann am Montag in Osnabrück bei einer Veranstaltung von Universität, Polizei und Justiz. Zunächst müsse aber auf Bundes- und Länderebene geklärt werden, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "räumliche Trennung" der Sicherheitsverwahrten von verurteilten Straftätern umgesetzt werden könne. Das Karlsruher Gericht hatte am 4. Mai die bisherigen Regelungen für die Unterbringung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Mai 2013 gefordert. Die Justizminister der Länder wollen nun über einen Kriterienkatalog beraten.
cly