Für die Einhaltung der Schuldenbremse ist eine Kürzung des Landeshaushalts um etwa zehn Prozent erforderlich, dies schränke die Handlungsfähigkeit des Landes deutlich ein, so die Kritiker. Dadurch werde vor allem die Zukunft gebremst.
Die Unterzeichner, darunter der DBG, fordern deshalb vom niedersächsischen Landtag, auf das Kreditfinanzierungs-Verbot in der Landesverfassung zu verzichten.
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