Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision von Ernst August Prinz von Hannover gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, heißt es in einem Schreiben des Gerichts.
Das Landgericht Hildesheim hatte Ernst August im März 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen einen Disco-Besitzer in Kenia zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro verurteilt. Der Anwalt von Ernst August hatte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht Celle beantragt. Nach seiner Meinung waren die Ohrfeigen gegen den Disco-Besitzer aus dem Jahr 2000 zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits verjährt. Gegenüber Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hatte der Jurist des Prinzen angekündigt, zur Not bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
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