Für gefährlich eingestufte Hunde gilt ein generelles Leinen- oder Maulkorbzwang.
Ab 2013 müssen Hundehalter ihr Wissen im Umgang mit den Tieren durch einen Sachkundenachweis belegen. Der sogenannte Hundeführerschein soll den Plänen zufolge von Hundeschulen und -vereinen angeboten werden.
Abgefragt wird das Wissen über das Sozialverhalten des Vierbeiners, die Eigenschaften der Rasse und das Erkennen von Gefahrensituationen. Vom Test befreit sind Hundehalter, die nachweisen können für mindestens zwei Jahre einen Hund besessen zu haben.
Das neue Hundegesetz betrifft in Niedersachsen rund 400.000 Hunde.
soc