Niedersachsen führt Hundegesetz ein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Abgeordneten im Landtag haben gestern das neue Hundegesetz beschlossen. Künftig müssen Hunde ab sechs Monaten einen elektronischen Chip tragen, auf dem Informationen über den Halter gespeichert werden. Zudem muss jeder Hundebesitzer künftig eine Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließen, die verhindern soll, dass Opfer von Beißattacken auf den Folgekosten des Unfalls sitzenbleiben.

Für gefährlich eingestufte Hunde gilt ein generelles Leinen- oder Maulkorbzwang.
Ab 2013 müssen Hundehalter ihr Wissen im Umgang mit den Tieren durch einen Sachkundenachweis belegen. Der sogenannte Hundeführerschein soll den Plänen zufolge von Hundeschulen und -vereinen angeboten werden.

Abgefragt wird das Wissen über das Sozialverhalten des Vierbeiners, die Eigenschaften der Rasse und das Erkennen von Gefahrensituationen. Vom Test befreit sind Hundehalter, die nachweisen können für mindestens zwei Jahre einen Hund besessen zu haben.
Das neue Hundegesetz betrifft in Niedersachsen rund 400.000 Hunde.

soc


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