Die als Glaskokille bezeichneten Transportbehälter beinhalten Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Kernkraftwerken. Diese wurden vor 2005 von Deutschland aus nach Frankreich transportiert. Die Betreiber der AKW sind verpflichtet, die bei der Wiederaufarbeitung entstandenen Abfälle zurückzunehmen.
Wann der Transport erfolgen soll ist noch unklar. Ein möglicher Termin muss mit den Innenministerien der vom Transport betroffenen Bundesländer abgestimmt werden.
soc