Laut dem Unternehmen hätten Bundesregierung und die Bundestagsparteien hätten deutlich gemacht, dass die Stilllegung der AKW fortdauern solle, bis ein neues Atomgesetz in Kraft trete. Ohne ausdrückliche Verfügung wolle man Unterweser und Isar 1 nicht wieder ans Netz anschließen. Ein Wiederanfahren der AKW wäre rechtlich möglich, da das neue Atomgesetz frühestens Mitte Juli in Kraft treten kann, das Moratorium aber bereits in dieser Woche endet. Unabhängig davon will E.ON von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen für den vorzeitigen Atomausstieg geltend machen. Das Energieunternehmen soll durch das Moratorium der Bundesregierung rund 250 Millionen Euro verloren haben.
soc