HAWK-Student hat nicht gegen das Versammlungsgesetz verstoßen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein Student der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst ist heute vorm Amtsgericht Hildesheim vom Vorwurf freigesprochen worden, zu einer „nicht genehmigten, spontanen Demonstration" aufgerufen zu haben.

Der Vorfall liegt schon etwas zurück: Im Juni 2009 hatte sich ein Demonstrationszug vom Marktplatz zum Goschentor bewegt - spontan, wie der angeklagte Student aussagte. Er hatte bei der Polizei angerufen, um Schutz für den Zug anzufordern.

Die Staatsanwaltschaft vermutete dagegen, dass die Demo schon im Vorfeld geplant war - dann hätte sie angemeldet sein müssen. Indiz dafür: Viele Demonstranten hatten Infozettel dabei, auf denen für eine spätere Demo geworben wurde - wussten sie also schon vorher, dass es auch jene „Spontandemo" geben würde, und hatte der Student dazu aufgerufen?

In der knapp 90minütigen, von vielen Zuschauern beobachteten Verhandlung wurde dann aber deutlich, dass die Infozettel in der Zeit schon vorher und auch nachher verteilt worden waren. Die jungen Demonstranten hatten sie also grundsätzlich schon dabei.

Schließlich forderten Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch für den Angeklagten - und so erging auch das Urteil des Gerichts.

fx


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