Der 26 Jahre alte Angeklagte hatte bereits in der Untersuchungshaft gestanden, im November letzten Jahres zwei 13 und 14 Jahre alte Kinder getötet zu haben. Er wiederholte die Aussage im Verfahren. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten die zulässige Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Danach soll er in einer psychiatrischen Einrichtung mit Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Der Verteidiger des 26-jährigen plädierte wegen verminderter Schuldfähigkeit auf eine geringere Haftstrafe und die Unterbringung in der Psychiatrie ohne Sicherungsverwahrung.
fx