Der Richter Ralf Günther sprach in der Urteilsverkündung von einem „Exzess der Gewalt" und einer „unvorstellbaren Dimension des Unrechts". Das Urteil ging noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte gefordert, den Angeklagten wegen verminderter Schuldfähigkeit zu 15 Jahren Haft und einer anschließenden Sicherungsverwahrung zu verurteilen. Die Verteidigung hatte auf eine geringere Haftstrafe und Verzicht auf die Sicherungsverwahrung plädiert.
fx