In dem Urteil wird die Stadt verpflichtet, erneut in die Angebotsauswertung einzutreten. Dabei muss die Stadt Vorgaben der Vergabekammer bei der Bewertung der Konzepte wiederholen und dokumentieren.
Wegen der Ausschreibung der Rettungsdienste liegen zwei weitere Verfahren bei der Vergabekammer vor, darunter eines gegen den Landkreis Hildesheim.
apm