Die JUH war in einem der zwei Teilbereiche des Rettungsdiensts, dem so genannten Los 1, von der Stadt wegen angeblicher falscher Preisangaben ausgeschlossen worden. Dies geschah zu Unrecht, stellte das Gericht fest. Die Stadt muss nun die Angebotswertung für das Los 1 wiederholen.
Für das Los 2 haben die Johanniter eine Nachprüfung einleiten lassen.
Die Stadt hatte Ende Juni nach einem ersten Urteil des Gerichts die Vergabe für Los 2 wiederholt, war dabei aber zum gleichen Ergebnis gelangt wie zuvor und hatte den Arbeiter-Samariter-Bund beauftragt. Die Kammer habe in dieser Sache nur eine Formalität beanstandet, hieß es von Seiten der Stadt.
Die JUH sieht in dieser Entscheidung allerdings weiterhin einem Verstoß gegen das Vergabeverfahren.
fx