Den Clubs geht es nach Schünemann darum, sich eigene Einflussbereiche zu sichern, um dort ungestört illegalen Betätigungen nachgehen zu können. Aktiv seien die Rockergangs in typischen Deliktsfeldern der organisierten Kriminalität, wie dem Rotlichtmilieu, Gewalttaten sowie dem Handel mit Drogen und Waffen.
apm