Laut Stadtbaurat Dr. Kay Brummer entscheide das Landesamt für Denkmalpflege, ob ein Gebäude unter den Denkmalschutz falle. Da das hier nicht der Fall sei, müsse der Beamtenwohnungsverein (BWV) auf sein Vorkaufsrecht am Grundstück verzichten, damit eine Neueinschätzung beantragt werden könne. Andernfall sei er im Recht, die Villa abzureißen. Eine Gruppe von Anwohner und Kaufinteressenten kämpft um den Erhalt des 1913 erbauten Sommerhauses einer Hildesheimer Unternehmerfamilie. Der BWV möchte auf dem Gelände eine Wohnanlage für Senioren errichten.
cly