So merkt etwa die Fraktion der Linken im Landtag an, die Fußfessel als Instrument könne leicht missbraucht werden. Während sie für bestimmte straffällige Menschen sinnvoll sein könne, dürfe sie nicht etwa zur Überwachung von Asylsuchenden eingesetzt werden. Die Fußfessel soll auf richterliche Anordnung bei ehemaligen Gewalt- und Sexualstraftätern angewandt werden, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte sie vor mehreren Jahren allerdings auch für radikale Islamisten gefordert.
Die Zentrale zur Überwachung der Täter ist im hessischen Bad Vilbel. In Hessen wurde die Fußfessel bereits vor elf Jahren als Feldversuch eingeführt. Weitere Mitglieder des Länderverbunds sind neben Niedersachsen und Hessen noch Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.
fx