Wie das Auswärtige Amt auf Nachfrage des Flüchtlingsrates mitteilte, sind Visumsanträge für Familienzusammenführungen wegen der aktuellen Situation in Syrien bis auf weiteres nicht möglich. Nach Angaben des Flüchtlingsrates bearbeiten derzeit weder die deutsche Botschaft in Damaskus noch die in Beirut oder Amman entsprechende Anträge. Dies sei absolut inakzeptabel, so Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat. Die Untätigkeit der Botschaft setze die Familienangehörigen einer großen Gefahr aus, die für manche einem Todesurteil gleichkommen könne. Walbrecht appellierte an das Bundesaußenministerium und das Auswärtige Amt, die Praxis der deutschen Botschaften umgehend zu ändern. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind seit März etwa 2.200 Menschen bei den Protesten im Land ums Leben gekommen, davon allein mehr als 350 seit Anfang August.
soc/fx