Anwohner der Castor-Strecke haben kein Recht, gegen den Transport von hochradioaktivem Müll zu klagen. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden.
Die Richter vertraten die Ansicht, dass durch die Transportgenehmigung für die Castor-Behälter zwar Start und Ziel, aber keine genaue Strecke vorgegeben sei. Daher gebe es auch keinen abgegrenzten Personenkreis, der mehr als die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen sei. Nur dann sei aber eine Klage möglich.
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