Der Kreis reagierte auf Vorschläge des Niedersächsischen Landkreistages, die „ergänzungsfähig" seien. Darin geht es darum, die gesetzliche sogenannte Privilegierung für Anlagen zur Tierhaltung einzuschränken. Sie läßt den Kommunen derzeit nur wenig Möglichkeiten, auf die Planung und Errichtung großer Mastanlagen Einfluß zu nehmen.
Der Kreis will, dass diese Einschränkungen auch für kleinere Ställe vorgesehen sind. Die Belastungen für die Bevölkerung seien letztlich die gleichen, sagte Landrat Reiner Wegner. Es sei Ziel des Landkreises, die Interessen der Gemeinden und der Tierhaltungen möglichst auszugleichen und Konflikte zu vermeiden.
fx