Das Urteil im Fall der getöteten Melanie aus Peine ist rechtskräftig.
Wie das Landgericht Hildesheim heute bekannt gab, bestätigte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bereits am Dienstag des Urteil des Landgericht Hildesheim vom März dieses Jahres. Der Karlsruher Senat lehnte mit einstimmigem Beschluss die Revision als unbegründet ab. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, heißt es in dem Beschluss.
Das Landgericht Hildesheim hatte den 27-jährigen Angeklagte im März dieses Jahres wegen Mordes an der 23-jährigen Melanie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte sich im Internet als Frau ausgegeben und Melanie kennengelernt. Bei ihrem ersten Treffen lockte er die 23-Jährige unter einem Vorwand in seine Wohnung, um sie dort zu vergewaltigen. Als sich die junge Frau wehrte, brachte der Mann sie um und verging sich an der Toten.
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