Es sieht vor, dass die Öffnungszeiten außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen müssen. Im Mai hatte das Sozialministerium Gartencentern mit mehr als 700 Quadratmetern Fläche untersagt, sonntags zu öffnen, was bis dahin als eine Art Gewohnheitsrecht praktiziert wurde.
Die Befürworter des Gesetzes sagen, dass die Center jetzt den kleineren Blumenläden gleichgestellt werden, die ebenfalls öffnen dürfen. Kirchenvertreter kritisierten hingegen, dass man den Sonntag nicht dem Kommerz opfern dürfe.
fx