Die Stadtverwaltung mahnt Hauseigentümer zum Aufkehren des abfallenden Herbstlaubes von Bäumen. Die Blätter bilden bei Nässe unter dem Druck von
Schuhsohlen und Reifen eine glitschige Schicht, die zu Unfällen führen kann. Die Entfernung des Laubs gehört zu den Pflichten der Hauseigentümer im Rahmen der Straßenreinigung, so die Verwaltung.
Bei Grundstückseigentümern, die Anlieger einer Straße sind, die nicht durch die Straßenreinigung gekehrt wird, muss neben dem Gehweg auch auf die Gosse sowie die Fahrbahn bis zur Straßenmitte gereinigt werden.
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