Ein alleinerziehender Vater von drei Kindern und Hartz IV-Empfänger aus Göttingen hatte vor dem Sozialgericht Hildesheim Klage erhoben, weil seine Unterkunftskosten nicht sachgerecht ermittelt worden seien. Weil das Sozialgericht über vier Jahre hinweg nicht entschieden hatte, zog der Mann vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses wirft dem Bericht zufolge nun den Hildesheimer Richtern unter anderem Untätigkeit in einem Gerichtsverfahren vor. Schließlich gehe es um die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, so die Begründung.
Ein Sprecher des Sozialgerichts betonte, man sei zu Beginn der Hartz IV-Gesetzgebung angesichts einer Klageflut überlastet gewesen. Zudem hätten häufig die Richter gewechselt. Seit Mai kümmere sich nun eine eigens eingerichtete Kammer um die Verfahren.
soc