Hämmer betonte auf Nachfrage, es bestehe die Gefahr datenschutzrechtlicher Probleme. Nur dort, wo ein Schulgelände durch einen abschließbaren Zaun gesichert sei, könne abseits der Öffnungszeiten wie nachts oder am Wochenende problemlos gefilmt werden. Bei öffentlich zugänglichen Bereichen benötige es dagegen in jedem Einzelfall eine genaue Vorabkontrolle durch den örtlichen Datenschutzbeauftragten.
Oberbürgermeister Kurt Machens hatte im Tonkuhle-Gespräch gesagt, man überlege, Verwüstungen von Schulhöfen mit verstärkten Kontrollen oder Videoaufzeichnungen zu begegnen. Datenschutzrechtliche Bedenken sah Machens nicht, weil es sich um städtische Flächen handle.
cly