Das ist das Ergebnis eines mehrere Monate langen Streites. Wie berichtet, war die historische Stadtvilla von der Erbengemeinschaft an ein Hildesheimer Ehepaar verkauft worden, obwohl der BWV ein Vorkaufsrecht besaß. Die Erklärung des BWV, von dem Recht Gebrauch machen und eventuell die Villa für die eigenen Pläne mit dem Gelände auch abreißen zu wollen, hatte für heftigen Protest bei Anwohnern und Unterstützern gesorgt. Nachdem der BWV beim Ziehen des Vorkaufsrecht einen Formfehler machte, legte die Erbengemeinschaft zunächst eine Beschwerde beim Landgericht ein. Dieses entschied nun, dass das Vorgehen des BWV rechtliche Gültigkeit hat. Ob der Wohnungsverein die Villa nun in das auf dem Grundstück geplante Seniorenheim mit einbeziehen wird, ist noch nicht bekannt.
cly