Wie der Landkreis mitteilte, darf Feuerwerk der Klasse II nur vom 29. bis zum 31. Dezember mit entsprechender Anmeldung verkauft werden. Die Artikel müssen mit dem von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) stammenden Zeichen versehen sein. Wer Feuerwerk ohne das BAM-Zeichen verkaufe, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden könne. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Silvesterböllern verboten. Laut der Stadtverwaltung gilt das in Hildesheim vor allem für die Bereiche Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und Marktplatz.
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