Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis weisen dazu darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern wie am Brühl oder der Kesslerstraße verboten ist. Den Angaben nach dürfen Knaller in einem Abstand von 25 bis 30 Metern zum nächsten Fachwerkhaus verwendet werden. Bei Raketen muss dagegen ein Mindestabstand von 200 Metern eingehalten werden.
Das Verbot wurde 2009 erlassen, nachdem in Silvesternächten denkmalgeschützte Fachwerkhäuser in Goslar und Osterode am Harz abgebrannt waren.
cly