Das Oberlandesgericht Celle hatte eine Beschwerde des Deutschen Roten Kreuzes im so genannten „Los 3" gegen die Vergabe der Rettungswache Alfeld an die Johanniter Unfallhilfe zurückgewiesen.
Mit der bevorstehenden Klärung weiterer Verfahren vor dem Oberlandesgericht Lüneburg gehen Stadt und Kreis davon aus, dass zum 1. April alle Zuschläge an die neu ausgewählten Rettungsdienstleister erteilt werden können. Beide erwarten dadurch keine qualitative Verschlechterung im Rettungsdienst. Man gehe davon aus, dass auch die bisher mit Ehrenamtlichen tätigen Organisationen, die nicht mehr Teil der Vergabe sind, weiter in der gewohnten Weise ehrenamtlich tätig sein werden.
fx