Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilte am Freitag mit, dass ihr im Falle einer Abschiebung nach Syrien eine Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung drohe. Damit stehe der Frau nun ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen mit Sitz in Hildesheim begrüßte die Entscheidung des BAMF, forderte gleichzeitig aber auch das Land Niedersachsen auf, sich mit allem Nachdruck für die Rückkehr von Vater und Sohn Anuar und Badir Naso nach Hildesheim einzusetzen. Die Familie müsse endlich wieder vereinigt werden, so der Rat. Die seit elf Jahren im Landkreis Hildesheim lebenden Kurdin sollte im Februar 2011 abgeschoben werden. Aufgrund eines körperlichen Zusammenbruchs am Flughafen konnte sie in Deutschland bleiben.
soc