Demnach sollen sich Asylsuchende, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wie dem Grenzdurchgangslager Friedland wohnen müssen, künftig im ganzen Bundesland frei bewegen können. Bisher dürfen sie den Bezirk ihrer Ausländerbehörde gar nicht oder nur in begründeten Fällen verlassen. Der Beschluss hatte sich bereits im September abgezeichnet. Mittlerweile hätten auch die kommunalen Spitzenverbände zugestimmt, hieß es aus dem Innenministerium. Die Lockerung tritt voraussichtlich zum März in Kraft.
cly