Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sein Opfer nach einem Streit mehrfach mit der Faust zu Boden geschlagen und später auf das stark blutende Opfer eingetreten zu haben, darunter auf den Hinterkopf. Die Fußtritte hätten das Opfer potenziell lebensgefährlich verletzt, erklärte die Staatsanwältin. Nach der Tat ließ der Angeklagte das regungslose Opfer liegen und entfernte sich.
Dem Streit war ein Zechgelage am Vorabend vorangegangenen. Nach dem Gelage wollte der Angeklagte am nächsten Morgen in einem Gifhorner Obdachlosentreff frühstücken. Auf dem Weg dorthin trank der 33-Jährige nach eigenen Angaben 16 Flaschen Bier, auf dem Rückweg unter anderem eine halbe Flasche Wodka. Der Streit im Obdachlosenheim eskalierte schließlich durch eine Banalität. Vor Gericht erinnerte sich der Angeklagte zunächst an nichts mehr, gab dann jedoch die ihm zur Last gelegte Tat zu.
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