Zoo Hannover hätte Machens nicht fristlos kündigen dürfen – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram
Die fristlose Kündigung des früheren hannoverschen Zoo-Direktors Klaus-Michael Machens ist rechtswidrig. Das entschied das Landgericht Hannover am Dienstag.

Machens erhält jetzt eine Abfindung in Höhe von zwölf Monatsgehältern. Das sind rund 126.000 Euro. Eine weitere Klage auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung wies das Gericht aber ab. Der 65-jährige Hildesheimer war im letzten Jahr fristlos entlassen worden. Unter anderem war ihm vorgeworfen worden, eine Rechtsschutzversicherung auf Kosten des Zoos abgeschlossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte das jedoch widerlegt. Machens leitete den Zoo seit 1994 und führte dort die Themenwelten ein: Nach der Eröffnung der Kanada-Landschaft Yukon Bay waren die Besucherzahlen in 2010 um 50 Prozent gestiegen.

cly


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.