66 Mitarbeiter des Hauptzollamts Braunschweig befragten laut Bericht 480 Arbeiter von 140 verschiedenen Firmen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen. Nach einer ersten Auswertung fanden die Zöllner zahlreiche Hinweise auf Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn. In weiteren Fällen bestehe die Möglichkeit der Scheinselbstständigkeit und des Leistungsbetrugs. Ob und in welchem Umfang tatsächlich Verstöße vorliegen, werde erst durch die jetzt beginnenden Nachprüfungen klar, so der Zoll.
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