Kindermörder muss lebenslang in Haft – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Kindermörder Martin N. muss lebenslang ins Gefängnis.
Darüber hinaus ordnete das Landgericht Stade Sicherungsverwahrung für den 41-Jährigen im Anschluss an die Haft an. Die Richter stellten zudem die die besondere Schwere der Schuld fest.

Martin N. hatte gestanden, zwischen 1992 und 2001 drei Jungen entführt und getötet und zahlreiche weitere missbraucht zu haben. Die Polizei suchte jahrelang vergeblich nach dem Serientäter. Er war über Jahre immer wieder mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert in Häuser, Zeltlager und Schullandheime eingestiegen, um sich an Kindern zu vergehen.

cly


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