So darf das Holz zum Schutz von Kleintieren erst ein bis zwei Tage vorher aufgeschichtet werden. Auch dürfen nur zugelassene Materialien wie Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden. Die Feuer dürfen nicht mit Brandbeschleunigern wie Benzin oder Diesel angefacht werden. Wer ein Feuer machen will, muss dies beim Ordnungsamt anmelden.
soc