Landkreis Hildesheim bittet Veranstalter von Osterfeuern um Vorsicht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis Hildesheim weist die Veranstalter von Osterfeuern auf bestehende Vorschriften hin.

So darf das Holz zum Schutz von Kleintieren erst ein bis zwei Tage vorher aufgeschichtet werden. Auch dürfen nur zugelassene Materialien wie Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden. Die Feuer dürfen nicht mit Brandbeschleunigern wie Benzin oder Diesel angefacht werden. Wer ein Feuer machen will, muss dies beim Ordnungsamt anmelden.

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