Staatsanwältin Gabriele Stephan sagte in ihrem Plädoyer, die Angeklagte leide unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und habe daher ohne Schuld gehandelt. Die Taten habe sie aber begangen. Ein Gutachter bescheinigte die psychische Fehlentwicklung der Angeklagten. Die Angeklagte habe sich "doppelt und dreifach hinterhältig" verhalten, so die Staatsanwältin Stephan.
Die 41-Jährige aus Gifhorn soll Verträge im Namen ihres Ex-Mannes abgeschlossen und Aktienfonds leergeräumt haben. Darüber hinaus soll sie ihn überfallen, verletzt und bestohlen haben. Die Frau bestritt die meisten Taten und beschuldigte ihren Ex-Mann. Das Urteil wird an diesem Freitag erwartet.
soc