Wie das Unternehmen meldet, wurden fast 300 Häuser und Wohnungen ermittelt, die im Rahmen eines Förderprogramms passiv lärmgedämmt werden können. Dies kann z.B. durch Schallschutzfenster geschehen. Um förderfähig zu sein, muss dort der zulässige Lärmgrenzwert überschritten werden und die Gebäude vor 1974 gebaut worden sein. Die Eigentümer der Häuser erhalten laut Bahn jetzt Unterlagen, um sich für die Förderung anmelden zu können.
Der Bund übernimmt im Anschluss 75 Prozent der entstehenden Kosten, den Rest tragen die Eigentümer selbst. Die Maßnahmen sollen bis 2014 umgesetzt werden.
fx