Dabei hatten sich drei Kollegen nach einem Millionengewinn mit sechs Richtigen im Jahr 2008 zerstritten. Geprüft wird, ob die beiden Gewinner des Betrags den dritten um seinen Anteil gebracht haben. In einem Zivilprozess war bereits zu Ungunsten des Dritten entschieden worden, da er keine Beweise aufbringen konnte, Mitglied der Tippgemeinschaft gewesen zu sein. In dem zwischendurch ausgesetzten und nun fortgeführten Strafprozess geht es um den Vorwurf des Betrugs. Das Gericht will voraussichtlich noch heute das Urteil fällen.
cly