Der Strafprozess vor dem Landgericht Hildesheim endete gestern mit einem Freispruch. Wie berichtet, war den beiden Männern vorgeworfen worden, einen dritten Mann um seinen Anteil betrogen zu haben. Der Arbeitskollege der Bosch-Mitarbeiter hatte behauptet, bei der Sonderziehung im Sommer 2008 mitgetippt zu haben. Ein Zivilprozess war bereits zu seinen Ungunsten ausgegangen, weil der Mann nicht beweisen konnte, Teil der Tippgemeinschaft gewesen zu sein. Auch jetzt sah das Gericht eine Verurteilung der beiden Gewinner als nicht vertretbar an. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert.
cly