In dem Schreiben heißt es, den Tieren werde im Hildesheimer Raum keine Möglichkeit geboten sich artgemäß und ohne Einschränkungen zu bewegen. Dies verstoße aber gegen das Tierschutzgesetz.
In Hildesheim gilt für Hunde kein genereller Leinenzwang. Während der Brut- und Setzzeit müssen die Vierbeiner auf Feldern und in der freien Landschaft aber angeleint bleiben.
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