Das Jugendschöffengericht Emden verurteilte ihn wegen des Aufrufs zu einer Straftat und folgte beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte war vor Gericht voll geständig und sagte, dass er seine Tat sehr bedauere. Der Tod des Mädchens habe ihn emotional stark berührt. Daher habe er sich in keiner Weise überlegt, welche Tragweite sein Aufruf haben könne. Bei dem Opfer hatte er sich bereits entschuldigt und es zum Essen eingeladen.
Der fälschlicherweise Verdächtigte saß drei Tage lang zu Unrecht in Untersuchungshaft und verließ nach seiner Entlassung vorübergehend die Stadt. Er leidet bis heute er an den Folgen der Anschuldigungen im Internet. Mehr als 2.500 Menschen hatten später in Emden gegen die öffentliche Vorverurteilung von Unschuldigen demonstriert.
Wann der Prozess gegen den anderen 18 Jahre alten Mann beginnt, der den Mord an Lena gestanden hat, steht noch nicht fest.
fx