Dies gelte auch dann, wenn noch keine formale Kündigung ausgesprochen wurde, und sei nötig, um den Anspruch auf Leistungen durch die Agentur geltend zu machen. Die Erfahrungen aus der ersten Entlassungswelle bei Schlecker hätten gezeigt, dass die Chancen für räumlich und beruflich flexible Bewerberinnen und Bewerber gut seien, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Hildesheimer Agentur, Henrik Steen.
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