Um Härtefälle anzuerkennen, soll künftig die einfache Mehrheit der acht stimmberechtigten Mitglieder reichen. Vorher war dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Zudem sollen fahrlässig begangene Straftaten wie etwa Verkehrsunfälle nicht mehr automatisch zum Ausschluss führen. Die Arbeit der Kommission war vor allem im letzten Jahr immer wieder in die Kritik geraten. Mehrere kirchliche Vertreter zogen sich zurück, weil sie humanitäre Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt sahen.
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