Laut Gericht sei eine solche Abgabe nur für "privat veranlasste Übernachtungen" möglich, also etwa für Touristen, nicht aber für Geschäftsleute, deren Übernachtungen beruflich erforderlich sind. Zwei Hoteliers aus Bingen und Trier hatten gegen solch eine Steuer in ihren Städten geklagt. Laut dem Urteil sind die Satzungen von Trier und Bingen in vollem Umfang unwirksam, weil sie nicht teilbar seien. Es fehle jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden seien und wie dies kontrolliert werden solle. Eine Bettensteuer wird seit Jahresbeginn auch in Hildesheim erhoben. Die Stadt erhoffte sich dadurch 345.000 Euro Mehreinnahmen. Die Verwaltung hat sich jedoch im Vorfeld auf die Möglichkeit eines negativen Gerichtsurteils und die damit verbundene Rückzahlung der Einnahmen eingestellt.
fx