Nach dem Leipziger Urteil zur so genannten Bettensteuer wird Hildesheim das Geld umgehend an die Hoteliers zurückzahlen. Das bestätigte Stadtkämmerin Antje Kuhne. Demnach seien über die Steuer bisher 94.000 Euro in den Haushalt geflossen. Die Verwaltung hatte sich jedoch bereits im Vorfeld auf die Möglichkeit eines negativen Gerichtsurteils eingestellt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Steuer als unzulässig erklärt, weil diese nur für "privat veranlasste Übernachtungen" möglich sei - nicht aber für berufsbedingte Übernachtungen von Geschäftsleuten. Sobald das Urteil vorliege, werde man laut Stadtkämmerin Kuhne überlegen, ob man einen neuen Anlauf starte. Es werde allerdings schwierig sein, die privaten von den berufsbedingten Übernachtungen zu unterscheiden.
cly