In Bezug auf den Rechtsstreit über die Tagesbetreuung von Kindern in einem Wohnhaus warnt die Osnabrücker Erziehungsexpertin vor Kinderfeindlichkeit. Sie sagte, Kinder würden nun mal Lärm machen. Das sollte als Ausdruck von Lebensfreude und nicht als Störung betrachtet werden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber verhandelt, ob eine Tagesmutter in einem Mehrfamilienhaus fünf Kinder betreuen darf. Dagegen hatte eine andere Bewohnerin des Hauses in Köln geklagt, die sich von Lärm und Schmutz gestört fühlte. Das Landgericht hatte ihr zunächst Recht gegeben. Dagegen hatte die Tagesmutter Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Eine grundsätzliche Entscheidung fällte das Gericht noch nicht.
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