Ab heute gilt das neue Transplantationsgesetz. Die neue Regelung verpflichtet Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden können, einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen, der den Organspende-Prozess koordiniert und Spenderorgane weitermeldet. Zudem werden die Versicherungsansprüche von Lebendspendern verbessert.
Im Hinblick auf den Organspendeskandal an der Göttinger Uniklinik, bei dem Laborwerte von Patienten manipuliert worden sein sollen, sagte der hannoversche Medizinrechtsexperte und Ehrenvorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans-Ludwig Schreiber, mehr Kontrollen seien sinnvoll, könnten einen Skandal wie den in Göttingen aber nicht völlig verhindern.
Das Gesetz soll neben den Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Transplantation auch die Organspendebereitschaft erhöhen. Derzeit warten in Deutschland rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan.
soc