Das Gesetz sei "verfassungswidrig, denn wenn etwas wie die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich zulässig ist, kann man es nicht plötzlich verbieten, nur weil es gewerbsmäßig ist", sagte der Rechtsanwalt des Vereines mit Sitz in Hannover, Dieter Graefe, der "Frankfurter Rundschau" vom Donnerstag.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gebilligt. Er sieht vor, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Wer mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Menschen sollen sich dagegen nicht strafbar machen, wenn sie Sterbehilfe leisten.
cly