Die Firma hatte sich gegen die Rückforderung einer Subvention gewehrt, die die NBank als regionale Wirtschaftsförderung gezahlt hatte. Weil SEMAT den Standort nach Polen verlagerte, forderte die NBank dieses Geld zurück. Auch das Gericht sieht die Rückforderung als gerechtfertigt. Der Subventionszweck sei nicht erfüllt worden, zudem hätten laut Vertrag die Arbeitsplätze fünf Jahre lang erhalten bleiben sollen, dies sei nicht der Fall gewesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig, da durch SEMAT noch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden kann.
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