Bei Einzelpersonen müsse geprüft werden ob gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes die Grundrechte abgesprochen werden können, dazu zählen unter anderem die freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit oder das Asylrecht. Auch Vereinsverbote oder Ausweisungen müssten genutzt werden, um den Radikalismus entgegen zu wirken. Schünemann betonte, die Mordaufrufe müssten sehr ernst genommen werden. Sie stacheln die Gewalt in Deutschland an und wollen einschüchtern und die deutschen Freiheitsrechte aushebeln. Es bereite ihm Sorge, dass sich islamistische und rechte Extremisten gegenseitig hochschaukelten.
soc